Mutti, Brüderle und von der Leyen im trauten Zusammenspiel
Sich regen bringt Segen
Der Krieg gegen die Rentner ist eröffnet
Schilderung der Faktenlage :
Obwohl die Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben, leisten sie hierfür Beiträge von 0,6% !
Da dies logisch nicht zu begründen war, erklärte man diesen Beitrag kurzerhand für einen "system-immanenten Solidarbeitrag der Rentner" .
Der Beitrag zur gesetzl. Krankenversicherung GKV kennt 2 Beitragssätze . Den allgemeinen Beitragssatz mit 14,9% und den ermässigten Beitragssatz 14,3% . Der ermässigte Beitragssatz von 14,3% wird bei Versicherten angewendet, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben ! Da diese Definition voll auf die Rentner zutrifft , müssten sie in dem ermässigten Beitragssatz eingestuft sein ! Trotzdem wurden sie von der Politik in den höheren "allgemeinen Beitragssatz" gezwungen !
Aufgrund dieses Tatbestandes gingen am 28.2.2008 6 Rentner mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht BVG und wurden dort abgewiesen !
Kommentar: Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf "willkürliche" Festlegungen des Stände-staats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.
Die nächste Wahl kommt bestimmt!
Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt. Für Arbeitnehmer und Rentner die politische Beliebigkeit als Rechtsstaatsprinzip, für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen zur Altersversorgung.