Mutti, Brüderle und von der Leyen im trauten Zusammenspiel
Sich regen bringt Segen
Der Krieg gegen die Rentner ist eröffnet
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Die neue Rentenbesteuerung mit Ihren Übergangsfristen für "vorgelagerte Entlastung" von Altersvorsorgeaufwendungen (AltEinkG) und nachgelagerter Belastung von Alterseinkünften, führt zu einer
"grundgesetzwidrigen Doppelbesteuerung"
von Arbeitnehmern im ÖD und der freien Wirtschaft sowie Selbstständigen .
Im Teil 1 wird die Problematik der "Doppelbesteuerung" erleutert.
Im Teil 2 wird die Beweissführung anhand von Beispielen durchgeführt .
Schlussfolgerungen:
1.) Die Doppelbesteuerung ist Realität und kann mit Daten, die für eine Person zutreffend sein kann, auch nachgewiesen werden ! Das AltEinkG ist daher gesetzeswidrig und entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts!
2.) Die Ausführungsverordnungen des AltEinkG sind für unterschiedlichen Berufsgruppen unterschiedlich ausgeführt, und widersprechen damit der Vorgabe des BVerfG vom 6.März 2002 (BVerfG, 2 BvL 17/99 [[1]), demzufolge die unterschiedliche steuerliche Behandlungvon Beamten-pensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstösst . Dies muss sich dann auch in den Ausführungsverordungen durch „gleiche Berechnungsweise“ wiederspiegeln!
Alle Rentner ab dem Renteneintrittsjahr 2005, die aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte der Besteuerung unterliegen, sind aufgefordert, Einspruch in Bezug auf diese Doppelbesteuerungs-problematik, bei Ihrem Finanzamt einzulegen.
Arbeitnehmer sind generell am stärksten betroffen, besonders dann, wenn sie ausser ihren gesetzlichen Beiträgen zur Rentenversicherung keine weitere Vorsorge betreiben! Dann dendiert ihre vorgelagerte Entlastung gegen Null. Näheres dazu in der Beweissführung in Teil 2. Deshalb sollten Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaften Druck auf den Gesetzgeber auszuüben versuchen !
Ein Kommentar zum Thema Doppelbesteuerung und BVerfG !
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