Sterbegeld
Seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 ist das Sterbegeld seit dem 1. Januar 2004 als Zuschuss zu den
Bestattungskosten nach § 58, 59 SGB in Höhe von zuletzt 525,- Euro beim Tod eines Mitglieds
und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des
Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Unabhängig davon werden für Beamte und Versorgungsempfänger das Sterbegeld unverändert in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes weitergezahlt !
Dazu die Handhabung des Sterbegelds bei Versicherungen und Versorgungswerken .
Beamtenversorgung siehe auch Dienstanweisung Sterbegeld und die §18 Sterbegeld-Leistungen
Kommentar :
Bis 31. Dezember 2003 erhielten Hinterbliebene von Versicherten in der GKV
Die private Krankenversicherung zahlte nie ein Sterbegeld. Hinterbliebene von
Beamten, Ruhestandsbeamten, Politikern und politischen Pensionären erhalten
So betrugen die damaligen Zahlungen bei Beamten zwischen € 2.400.-- bis € 20.700.--,
Waren Politiker bereits aus dem Bundestag ausgeschieden, so
Heute erhält dieser Personenkreis das Doppelte seiner Dienstbezüge als Sterbegeld
Die soziale Grundleistung des Sterbegeldes gibt es in Deutschland seit dem 19. Jh.
Man bedenke Steuer zahlende Bürger füllen das Staatssäckel, aber nur Hinterbliebene von Beamten und Politikern erhalten Unterstützung im Todesfall.
In diesem Zusammenhang sollte man sich in Erinnerung rufen, welche Einschnitte
Ist das Ganze nur eine Gerechtigkeitslücke oder schon ein Gerechtigkeitsskandal
sp
Oder sind wir in Wirklichkeit eine Demokratie ?