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                                                      Sterbegeld

Seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 ist das Sterbegeld seit dem 1. Januar 2004 als Zuschuss zu den
Bestattungskosten nach § 58, 59 SGB in Höhe von zuletzt 525,- Euro beim Tod eines Mitglieds
und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des
Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Unabhängig davon werden für Beamte und Versorgungsempfänger das Sterbegeld unverändert in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes weitergezahlt !

Dazu die Handhabung des Sterbegelds bei Versicherungen und Versorgungswerken .

Beamtenversorgung siehe auch Dienstanweisung Sterbegeld und die §18 Sterbegeld-Leistungen

 

Kommentar :Die vom Grundgesetz geforderte Gleichheit aller Menschen scheint manchmal aufgehoben worden zu sein….

Bis 31. Dezember 2003 erhielten Hinterbliebene von Versicherten in der GKV (u. a. Arbeitnehmer und Rentner) ein Sterbegeld von € 525.--. Ab Januar 2004 wurde diese Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen.

Die private Krankenversicherung zahlte nie ein Sterbegeld. Hinterbliebene von

Beamten, Ruhestandsbeamten, Politikern und politischen Pensionären erhalten allerdings weiterhin ungekürzt Sterbegeld aus dem Steueraufkommen.

So betrugen die damaligen Zahlungen bei Beamten zwischen € 2.400.-- bis € 20.700.--, bei Politikern zwischen € 7.009.—bis € 10.513,50 (je nach Länge der Zugehörigkeit zum Parlament).

Waren Politiker bereits aus dem Bundestag ausgeschieden, so galt für die Hinterbliebenen die üppigere Sterbegeldreglung für hohe Beamte.

Heute erhält dieser Personenkreis das Doppelte seiner Dienstbezüge als Sterbegeld für die Hinterbliebenen.

Die soziale Grundleistung des Sterbegeldes gibt es in Deutschland seit dem 19. Jh. ununterbrochen. Erst in der reichen Bundesrepublik Deutschland wurde diese Leistung für das Volk abgeschafft.

Man bedenke Steuer zahlende Bürger füllen das Staatssäckel, aber nur Hinterbliebene von Beamten und Politikern erhalten Unterstützung im Todesfall.

In diesem Zusammenhang sollte man sich in Erinnerung rufen, welche EinschnitteRentner in der GKV in jüngster Vergangenheit hinnehmen mussten. Bis zum Jahr 1983 waren Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert. Seitdem erst müssen sich Rentner mit einem Beitrag beteiligen. Seit dem 1.Juli 2005 ist der Beitragssatz nicht mehr hälftig für RV und Rentner, sondern die Rentner zahlen noch einen Sonderbeitrag von 0,9%. Dieser Zusatzbeitrag dient teilweise dazu, die Kranken-kassen beim Krankengeld zu entlasten.

Ist das Ganze nur eine Gerechtigkeitslücke oder schon ein Gerechtigkeitsskandal in unserer Demokratie?

sp

Oder sind wir in Wirklichkeit eine Demokratie ?