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Gesundheitspolitik heute und morgen 
die Misere unseres Gesundheitssystems

Jeder hat aus seinem Blickwinkel seine eigenen Vorstellungen von einem funktionierenden Gesundheitswesen. Insbesondere dann, wenn Sie zu den unterschiedlichsten Leistungserbringern, direkt zu den Krankenkassen bzw. zu den Privatversicherten gehören, eine Parteirichtung vertreten oder einfach gesetzlich Versicherter ist.
Gemeinsam wünschen wir uns alle, dass das Gesundheitswesen vertretbare Beiträge erhebt und alle Leistungen, die von den Leistungserbringern angeboten, ausreichend finanziert werden.

Soweit es sich um Privatanbieter handelt, sollen die erbrachten Leistungen dann auch noch einen möglichst ergiebigen Gewinn abwerfen. Spätestens nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, von der großen Koalition beschlossen, soll der Gesundheitsmarkt blühen und Millionen Arbeitsplätze sichern helfen. Dafür soll grundsätzlich der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichen. Ich verweise auch auf die breite Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Tagen mit dem Thema Gesundheitsmarkt und die bestehenden 4 Millionen Arbeitsplätze.

Fakt ist, dass immer wieder in den zurückliegenden Jahren erhebliche Defizite bei den Krankenkassen entstehen.
Unzählige Gesundheitsreformen in den zurückliegenden Jahren haben nicht sicher stellen können, dass die Leistungen und die dazu gehörige Qualität nach den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die GKV-Versicherten erhalten werden, sowie die stetig steigenden Beiträge nicht verhindert werden konnten.

Der von den etablierten Parteien geforderte Ausbau des Gesundheitsmarktes, damit weitere Arbeitsplätze hinzu kommen - selbstverständlich mit den Finanzmitteln der Beiträge - hat mittlerweile dafür gesorgt, dass wir uns schon nicht mehr unbedingt auf eine ausreichende Absicherung von Diagnostik und Therapie im Krankheitsfall verlassen können. Auch ich bin mittlerweile der Überzeugung, die Zweiklassenmedizin ist heute Realität.

Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden Jahrzehnten selber für ein Anspruchsdenken in unserer Gesellschaft gesorgt unter dem Motto “Wenn ich schon Beiträge bezahle, dann will ich mir auch  meine Ansprüche von der Kasse wiederholen.” Niemand hat laut und vernehmlich geantwortet: Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine solidarische Absicherung nur für den Krankheitsfall.

Gegenwärtig haben wir von folgenden Fakten in der GKV auszugehen, auf die Pflegeversicherung gehe ich dann anschließend ein:

Seit dem 1.7.2009 zahlen alle Versicherten 7,9% Beitrag vom Gehalt bzw. bei der Rentenversicherung. Wer als Ruheständler eine Zusatzversorgung erhält, muss den gesamten Beitrag von 14,9% gegen sich gelten lassen. Der eingeführte Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 reichte schon nach wenigen Monaten nicht mehr aus. In kürzester Frist sind schon wieder Milliarden-Defizite bei den Krankenkassen aufgelaufen. Die Zeche hat auf jeden Fall das Kassenmitglied in Zukunft zu zahlen. Der in der vorigen Legislaturperiode beschlossene Zusatzbeitrag bis zu 1% vom Einkommen steht als Berechnung unmittelbar bevor, die Politik hofft, dass nur wenige Kassen vor der Landtagswahl in NRW diesen bereits erheben.

Sie alle fragen sich, wo bleiben die Einnahmen der Kassen von annähernd 170 Milliarden Euro jährlich?
Die zurückliegenden Kostendämpfungs- und Rationierungsmaßnahmen haben nichts daran ändern können, dass selbst die gewaltigen Einnahmen nicht  ausreichen, eine einigermaßen ausreichende  Versorgung für den Krankheitsfall ohne Defizite sicherzustellen. Wenn allerdings die unwirtschaftlichen Fakten,  überzogene Verordnungen und das Verhalten der Missbräuche sowie großartige Fortschritte in der Medizin aufgelistet werden, sieht man klarer. Ich benenne hier einmal einige Beispiele, die in Fachkreisen selbstverständlich bekannt sind:

Die stetig steigende Inanspruchnahme der niedergelassenen Haus- und Fachärzte von den Versicherten, der Missbrauch bestimmter Personengruppen, 5 bis 8x jeden Monat den Arzt aufzusuchen, die stetig steigenden Ärzteverordnungen, das Wegwerfen der Medikamente in den Müll im Wert von bis zu 2 Milliarden Euro jährlich, die überflüssigen 50 bis 60 Millionen Röntgenuntersuchungen im Jahr, die nach Auffassung der Deutschen Röntgengesellschaft hätten nicht verordnet werden müssen, der Anstieg der Herzkatheteruntersuchungen in den letzten Jahren mit einer Steigerungsrate von 300 %, die zwanzig Prozent Ballon-Dilatationen und auch Hüftoperationen, die ohne medizinische Begründungen durchgeführt werden. Soweit ein paar Fakten aus der Medizin.
Es gibt Gruppen in unserer Gesellschaft, die sich die Versicherungskarte ausleihen oder entwenden und somit jährlich Millionen Schäden für die Versichertengemeinschaft anrichten. Es wäre so einfach, dieses Problem abzustellen. Die Ärzteschaft will aber  keine Personenüberprüfung in ihren Praxen vom Sprechstundenpersonal dulden. Der öffentlich rechtliche Auftrag wird dabei von den Kassenärzten  ignoriert und die Politik lässt es dabei.

Von den  heute ungefähr 170  Krankenkassen werden rund 10 Milliarden Euro jährlich  aus Anlass ihrer Marketingaktivitäten  für Sach- und Personalaufwendungen aus den Beiträgen ausgegeben.

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz ist der Aufhänger der großen Krankenkassen in unserem Land, den Ausbau der Mitgliederzahlen voranzutreiben. Rasant ändert manche Kasse ihre organisatorischen Prioritäten und die daran geknüpften personellen Ausstattungen. Ausgefeilte Vertriebsmethoden werden entwickelt und durch vielfältige Aktivitäten mit dem Personal an die Frau und an den Mann gebracht. Die qualifizierten Beratungen im Krankheitsfall der Versicherten sowie Vertrags- und Leistungsentscheidungen werden dabei vernachlässigt, obwohl es die originären Aufgaben einer Krankenkasse sind. 
Die Gründe sehe ich darin, Positionen im innerbetrieblichen auszubauen und dass  die Vorstandsebene im politischen Bereich mehr Gewicht anstrebt. Dabei werden die Kassenvorstände von den Personalräten und Gewerkschaftsvertretern in den Verwaltungsräten unterstützt. Hier werden ganz eindeutig die Beiträge der Versicherten, aber auch die der Arbeitgeber, missbraucht. Bis heute sitzen in den Verwaltungsräten der großen Krankenkassen Barmer/GEK, TK und DAK/HEK keine  Vertreter der Arbeitgeber.

Wir leisten uns also bei den vielen Krankenkassen riesige Summen anfallender Verwaltungskosten, aber ebenso auch bei den vielen Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bei den Krankenhausgesellschaften, den vielen Landesverbänden von Krankenkassen in Zugehörigkeit der verschiedenen Kassenarten, aber auch nicht zu vergessen bei den landes- und bezirksbezogenen Medizinischen Diensten. Wie gesagt: Alles zu Lasten der Beiträge.

Wir alle wissen, wie es in  den Praxen der niedergelassenen Allgemein- und Fachärzten zugeht. Durch die teilweise ungerechten Honorarverteilungs-Regelungen, zu verantworten von den Kassenärztlichen Vereinigungen, führen im Resultat für den Patienten sehr oft zur “Billig- und Fließbandmedizin”. 
Es ist nicht zu akzeptieren, dass heute höchstens 7 Minuten Patientenkontakt in der Sprechstunde beim Arzt möglich sind.

Die Politik lässt zu, dass viele Ärzte privat zu zahlende individuelle Gesundheitsleistungen den Kassen-Patienten regelrecht aufdrängen dürfen.

Ich kann dazu nur den Rat geben: 
Wenn der behandelnde Arzt eine Diagnostikmethode vorschlägt, die privat zu zahlen ist, dann hat er doch aber nach einer stattgefundenen Anamnese einen bestimmten Verdacht. Derartige Untersuchungsmethoden sind dann grundsätzlich von ihm mit der KV abrechenbar. Hat der Arzt keinen Verdacht, dann spielt er mit den Ängsten der Patienten. Leider viel zu schnell lassen sich die Patienten einschüchtern und private Leistungen aufdrängen. Aus Gründen der Überredungskünste haben die Ärzte rund eine Milliarde Euro im vergangenen Jahr für IGel-Leistungen eingenommen.

Sie haben sicherlich alle in den zurückliegenden Monaten mitbekommen, wie sich manche Krankenhäuser - einige sprechen sogar von einer flächendeckenden Situation - niedergelassene Ärzte kaufen, um lukrative Patienteneinweisungen zu erhalten. Die Basis für die Abzockerei haben Politiker und Kassenfunktionäre gelegt. Grund sind die unterschiedlich hohen Fallpauschalen-Bewertungen. Hier ergeben sich Anreize für Krankenhäuser, Gewinne zu machen, insbesondere dann, wenn die eingerechneten notwendigen personellen Ausstattungen unterschritten werden. Die Zeche zahlt im doppelten Sinne der kranke Versicherte. Die Patienten werden nach einer schweren Operation teilweise bereits einige Tage später  nach Hause entlassen. Sehr oft werden die festgelegten Mindestverweildauern gravierend unterschritten. Die dann notwendige hausärztliche Nachsorge lässt zu wünschen übrig. Grund ist dafür auch die lächerlich von der KV festgelegte Hausbesuchspauschale für den Allgemeinarzt.

Gezielt eingesetzte Prüfungsgruppen in Absprache mehrerer 
Krankenkassen stellen von Zeit zu Zeit Korruption in gewaltiger Höhe fest, ich verweise auf Ergebnisse aus dem vergangenen Jahr u.a. im Hilfsmittelbereich mit Sanitätshäusern, Hörgeräteakustikern und Arzneimitteln. Pharmavertreter bedrängen die Ärzte, immer teurere Medikamente zu verordnen. Anreize für die Ärzte sind oft kostenlose Aufenthalte in Nobelhotels, deklariert als wissenschaftliche Fortbildungen sowie teure Sachgeschenke.

Ehrlicherweise muss aber auch erwähnt werden, wie mit Nachdruck von Seiten der Ärzteschaft immer wieder in den zurückliegenden Jahren eine Positivliste der festzulegenden Arzneimittel für Therapiemaßnahmen vom Gesetzgeber verlangt wurde. Die Pharmalobby hat es bis heute geschafft, dass eine derartige Begrenzung für die auf dem Markt befindlichen 50000 Medikamente nicht erfolgt.

Und noch ein gravierendes Problem stellt sich für Patienten und Ärzteschaft. Es kann dem Versicherten passieren, dass der behandelnde Arzt gegen Ende eines Quartals bestimmte notwendige Verordnungen ablehnt. Wenn der Kassenarzt sein Arzneibudget überschreitet, zieht die KV den überschrittenen Betrag vom Honorar des Arztes ab.
Ich will es bei diesen Beispielen einmal belassen. Mir sind sehr viel mehr unwirtschaftliche und unkorrekte Verfahren im Leistungsrecht bekannt.

Bevor ich auf das Thema, wie es mit der gesetzlichen Krankenversicherung weiter geht eingehe, möchte ich jetzt auch auf einige Fakten zur Pflegeversicherung hinweisen.
Nach dem Sozialgesetzbuch XI liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn der Versicherte regelmäßig und dauerhaft auf  Hilfe (mindestens 46 Minuten Pflege pro Tag benötigt und dabei mindestens einmal täglich auf 2 Verrichtungen z.B. Waschen und Ankleiden angewiesen ist.
 
Die Pflegeminuten für schwere und schwerste Pflege sind entsprechend mit höheren Zeitfaktoren vorgegeben. Der Prüfer des Medizinischen Dienstes legt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Zurzeit werden Arbeitnehmern und Rentnern als Beitragssatz 1,95% vom Bruttogehalt/Rente, für Kinderlose mit einem Zuschlag von 2,2% berechnet.
Ein großes Problem stellt sich, wie qualitätsorientiert sind eigentlich Pflegeeinrichtungen. Gegenwärtig werden vom Medizinischen Dienst Einrichtungen bewertet, mit Einzelbenotungen für die Aufgaben wie Pflegequalität, Unterkunftssituation, Verpflegung, Betreuung usw. Daraus wird dann eine Gesamtnote festgelegt.
Lobbyisten der Pflegeverbände und Einrichtungsträger hatten diesen Kompromiss erreicht und die Politik der großen Koalition hatte diese Regelung abgesegnet. Es ist m.E. ein Unding, wenn die Einzelnote Pflege mit “nicht ausreichend” festgelegt wurde und alle anderen Aufgaben von gut bis ausreichend benotet wurden, hieraus eine Gesamtnote gut bis befriedigend festzustellen.   Nachdem nun aber der Medizinische Dienst mit über 400 Prüfern viele Ergebnisse festgelegt hat, macht sich eine Klagewelle, die von den Eigentümern der Pflegeheime und der  Ambulanten Pflegebetriebe eingereicht wurden, bemerkbar.

Hierzu kann ich berichten, dass im Koalitionspapier aus Oktober 2009 beschrieben wurde, dass die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität zukünftig haben soll! Also weg von der Zusammenfassung der Einzelbenotung als Gesamtnote.
Leider sollen wohl die gerade erst geschaffenen Pflegestützpunkte (als Beratungsstelle) wieder entfallen. Auch so etwas steht im Koalitionspapier.
Erfreulicherweise soll demnach wohl auch eine neue und differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit einschließlich Demenz vorgenommen werden. Wenn Bürokraten daran gehen, ist allerdings zu befürchten, unter dem Gesichtspunkt der Ausgabenseite, dass viel Stückwerk und noch mehr Unklarheiten die Folge sein werden. Dann sind wieder die Gerichte gefragt. Sehr kritisch muss man auch die Formulierung im Koalitionspapier aufnehmen, die da lautet: “Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos wahrzunehmen.” Zitat Ende.

Wir alle sind über die Erklärungen des neuen Gesundheitsministers und die der so genannten Sachverständigen in der Presse nach Bildung der neuen Regierung irritiert. Was wirklich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft passiert, bleibt sehr vage.
Folgende Fakten in den nächsten Monaten sind sicher absehbar:

Der Zusatzbeitrag für 51 Millionen GKV-Mitglieder wird in diesem Jahr früher oder später, zunächst mit 8 Euro, später bis zu 37,50 Euro monatlich, kommen. Dem neuen Gesundheitsminister kommen die Ankündigungen dieser Zusatzbeiträge sehr recht, so kann er doch die Einführung der beabsichtigten beitragsunabhängigen Gesundheitsprämie (auch als Kopfpauschale bekannt) parlamentarisch vorantreiben mit dem Hinweis, diese Prämie wird gerechter sein, weil dazu der Sozialausgleich für Niedrigeinkommensbezieher als Entlastung betrachtet, eingeführt wird.

Im Koalitionspapier stehen ja die beabsichtigten zukünftigen Änderungen, allerdings sehr wolkig ausgedrückt.
Abschätzbar und realistisch sind für mich sicher ab 2011 folgende Maßnahmen:

Die beitragsunabhängige Gesundheitsprämie
 
in der Höhe zwischen 120 und 130 Euro, sowie ein sehr niedriger Sozialausgleich für Geringverdiener.

Ein wettbewerbsorientierter Beitrag der jeweiligen Krankenkasse, möglicherweise zunächst nur umbenannt vom Zusatzbeitrag in Kassenbeitrag, einschließlich der Ausschöpfung der 1% vom Haushaltseinkommen mit der steten Anhebungsmöglichkeit der jeweiligen Kasse.

Der Kassen-Beitragsanteil, der durch den Wettbewerb zustande kommen soll, wird gekoppelt werden an die jeweiligen Leistungen der Krankenkasse. (Ich verzichte an dieser Stelle darauf, meine Interpretation heute schon auszusprechen).

Die neue Bundesregierung drückt es wie folgt aus:
Mehr Eigenverantwortung, mehr Wahlfreiheit aber Aufrechterhaltung der Solidarität. Einnahmesituation weiter verbessern.

Den Leistungserbringern soll mehr Geld aus dem System zur Verfügung gestellt werden. Der zukünftige medizinische Fortschritt wird nur noch mit den Beiträgen der Mitglieder finanziert werden.

Die Struktur in der Krankenversicherung bleibt bestehen. Bei Beibehaltung der Trennung von GKV und PKV soll die Kooperation gestärkt werden. Was es bedeutet, wird daran klar, wie die GKV-Kassen heute bereits Zahnersatzabsicherungen und bestimmte  Krankenhausbehandlungen an PKV-Unternehmen vermitteln. Welche weiteren Leistungen damit gemeint sind, wird gegenwärtig nicht gesagt.

Ich will meine Aufzählung hier beenden, denn bevor die so genannte Regierungskommission nicht ihre Arbeit beendet hat, bleiben mir zu viele Mutmaßungen im Raum stehen. 

Meine Vorstellungen von einer gerechten und solidarischen Absicherung im Krankheitsfall sind jedenfalls andere.

Ich darf Ihnen diese noch in aller Kürze in Stichworten benennen:

Nach einheitlichen gesetzlichen Grundlagen sollten sich alle Menschen in einer Krankenkasse ihrer Wahl gegen Krankheit versichern müssen. Die Unterscheidung von GKV und PKV sollte der Vergangenheit angehören.

Es sollte eine Beitragsstaffelung nach dem jeweiligen Einkommen gelten. Die Bemessungsgrenze zur Festlegung des Beitrages sollte bei 12500 Euro monatlich festgelegt werden. Die darüber liegenden Einkommen sollten mit einem festen Betrag von 800 Euro monatlich erhoben werden.

Die Arbeitgeber sollten sich nach meinen Vorstellungen mit 5% vom Bruttolohn bis zu einer Bemessungsgrenze von 84000 Euro jährlich beteiligen. (Heute sind es 45000 Euro jährlich bei 7% Beitrag). Die mittelständische Wirtschaft würde erheblich profitieren.

Als Absicherung im Krankheitsfall sollte eine  umfassende ambulante und stationäre medizinische Versorgung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen einschließlich notwendiger Folgemaßnahmen für alle stattfinden müssen.

Zu dieser solidarischen Absicherung im Krankheitsfall gehören m.E. umfangreiche Vorsorgemaßnahmen, Notärztliche Maßnahmen, Zahnärztliche Behandlungen sowie ein qualitativ solider Zahnersatz.

Präventive Erfordernisse für Ernährungsberatungen, Sportliche Betätigungen, Zahnprofilaxe, zusammengefasst als Gesundheitsvorsorge und Erziehung, sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Staat mit seinen Finanzmitteln in Kindergärten und Schulen effektiv einsetzen sollte. Darüber hinaus sind es selbstverständliche Notwendigkeiten, für die der Einzelne verantwortlich ist.

Nicht unmittelbar mit Akut- Krankheiten bzw. chronischen Erkrankungen zusammenhängende medizinische Veranlassungen und Wünsche sollten durch freiwillige  finanzielle Absicherungen des Einzelnen abgesichert werden müssen. Da insbesondere die Geringverdiener einen monatlichen Beitrag von nur bis zu 100 Euro zur Absicherung dieser Krankenversicherung - auf hohen Niveau - zahlen sollten, wird es keine Überforderung dieses Personenkreises sein, weitergehende Wunschabsicherungen selbstständig zu übernehmen. Ich bin sicher, da wird der Wettbewerb zwischen allen Kassen sehr gut funktionieren.

In meinem vollständigen Konzept, nachzulesen auf meiner Homepage, gehe ich auch davon aus, dass eine radikale Strukturreform damit einhergeht. Also Wegfall der Kassenärztlichen Vereinigungen, jedenfalls für Patientenabrechnungen und Honorarfestlegungen, Wegfall der Finanzierungen aus den Beiträgen für Verwaltungskosten der Verbände der Krankenkassen, aber auch der Leistungs-Verbände sowie Rechnungslegungen für Versicherte und Krankenkassen.
 

Aus einem Referat vor dem Landes-Seniorenbeirat der Stadt Bremen
von  Günter Steffen, Lemwerder, 02.02.2010 www.guenter-steffen.de



Die neue Regierung plant zur Pflegeversicherung

Undifferenzierte Koalitionsabsprachen zur zukünftigen Pflegeversicherung

 

In den folgenden Ausführungen werde ich einmal die Grundsätze aus der PV ansprechen, die tangiert sind in den Absprachen der schwarz-gelben Koalition vom Oktober 2009:

 

Nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person regelmäßig und dauerhaft auf fremde Hilfe (mindestens 46 Minuten Pflege pro Tag benötigt und dabei mindestens einmal täglich auf 2 Verrichtungen (z.B. Waschen und Ankleiden) angewiesen ist. Die Pflegeminuten für schwere und schwerste Pflege sind entsprechend mit höheren Zeitfaktoren vorgegeben.

Die neue Koalition will eine differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit einschließlich Demenz vornehmen. Dadurch soll mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung erreicht werden.

 

Zur Zeit werden Arbeitnehmern und Rentnern als Beitragsatz 1,95% vom Bruttogehalt/Rente abgezogen. Die Koalition will neben dieser Umlagefinanzierung in Ergänzung eine Kapitaldeckung neu beschließen. Im Koalitionspapier hat man noch keine Größenordnungen ergänzender Abgaben definiert.

 

Die neue Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter überprüfen und entbürokratisieren. (Was immer das heißt!)

Die Leistungsangebote sollen bei Preis und Qualität attraktiver gestaltet werden.

Die Förderung für Pflegestützpunkte soll wohl wieder aufgehoben werden.

Bei der Qualitätsprüfung vom Medizinischen Dienst soll die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität haben. (Bisher wurden in den Pflegeheimen für die unterschiedlichen Aufgaben z.B. Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung usw. interne einzelne Noten vergeben, die dann zu einer Gesamtnote für das Pflegeheim führten und so Irritationen ergaben).

Das Berufsbild in der Altenpflege soll attraktiver gestaltet werden. (Was die Koalition damit praktisch meint, ist nicht formuliert).

 

Abschließend sagt das Koalitionspapier zur Pflege: Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos wahrzunehmen.

Herausgearbeitet von Günter Steffen, Lemwerder
www.guenter-steffen.de
   07.11.2009