Mutti, Brüderle und von der Leyen im trauten Zusammenspiel
Sich regen bringt Segen
Der Krieg gegen die Rentner ist eröffnet
Rente
Wir wollen ein Rentenmodell angelehnt an das Schweizer Rentensystem. Das bestehende 3-Säulen System muss ausgebaut und verbessert werden.
· Bürgerversicherung – staatliche Grundsicherung/Mindestrente
· Betriebliche Altersvorsorge als Pflicht
· Steuerlich geförderte private Altersvorsorge
1. Mindestrente 1.000 Euro pro Monat
2. Jeder Bürger, der Geld verdient, zahlt in die Rentenversicherung ein.
3. Jährliche Anpassung der Rentenhöhe an die Inflation.
4. Versicherungsfremde Leistungen und Transferleistungen werden nicht mehr aus der DRV sondern aus Steuermitteln bezahlt.
5. Kein Unterschied zwischen Renten und Pensionen, d.h. Zusammenführung aller Altersversorgungssysteme.
6. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze.
7. Das Renteneintrittsalter wird auf 65 Jahre zurückgeführt. Längere Arbeitszeiten sind möglich und wirken sich positiv auf die Rentenhöhe aus.
Gesundheit
Gesundheit ist das höchste Gut jedes einzelnen Bürgers.
Um dieses Gut für alle Bürger zu bewahren, insbesondere auch für die Schwächsten unserer Gesellschaft, zu denen die Rentner gezählt werden müssen, stellt die RRP folgende Forderungen:
1. Bürgerversicherung: Alle Erwerbstätigen und Rentner erbringen gemeinsam die Beiträge
2. Der Gesundheitsfonds muss wieder abgeschafft werden.
3. Reduzierung der Krankenkassen.
4. Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Medikamente.
5. Angleichung der Medikamentenpreise in der gesamten EU
6. Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigung.
7. Verhinderung von Missbrauch der Krankenversicherungskarten
Bildung
Die RRP unterstützt ein Bildungssystem, das die vorhandenen Fähigkeiten des Einzelnen erkennt, stärkt und fördert, um ein möglichst hohes Wissensniveau zu vermitteln.
Ziel ist der selbständige, verantwortungsvolle Mitbürger in unserer Gesellschaft.
1. Frühförderung aller Kinder. Kindergartenpflicht ab dem 4. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
2. Schule und Ausbildung: Ziel muss sein, dass jeder Auszubildende den höchst möglichen qualifizierten Abschluss erreicht.
3. Einheitliche Schulkleidung in jedem Schulsystem.
4. Kosten für Bildung übernimmt der Staat.
5. Bessere pädagogische und fachliche Qualifikation von Erziehern und Lehrpersonal.
Kommentar zum Thema „Reform des Rentensystems“
Präambel
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1889 als solidarischer Generationenvertrag eingeführt. Was zu dieser Zeit richtig war, ist heute, 120 Jahre danach weder zeitgemäß noch finanzierbar.
Leider haben es alle Regierungen seit Gründung der Bundesrepublik versäumt, sich mit dem Rentensystem auseinander zu setzen.
Schon in den 70er Jahren war bekannt, das der Generationenvertrag in der Zukunft nicht mehr haltbar ist, doch Reformen anzupacken hätte ja Wählerstimmen gekostet.
Jahrelang hat man die Überschüsse aus der Rentenkasse entnommen und die unterschiedlichsten versicherungsfremden Leistungen damit finanziert.
Das Umlageverfahren, – eingehende Beiträge werden zur Finanzierung der Renten verwendet, - reicht heute nur noch für 14 Tage Rentenzahlungen und muss mit Steuergeldern aufgefüllt werden. Der frühere Eintritt in die Rente, der von den großen Parteien betriebene Abbau von voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen zugunsten von Minijobs und der von den großen Parteien betriebene Abbau von voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen zugunsten von Minijobs und das systematische Lohndumping durch den Ausbau von Leiharbeit, haben ein Übriges dazu getan.
Nach der ersten großen Rentenkürzung 1992 (30%) hat man dann die Riesterrente als freiwillige Eigenvorsorge des Bürgers eingeführt.
Die Streichung der Berufsunfähigkeitsrente und Änderung in eine Erwerbsminderungsrente hat zu weiteren Härten für die Menschen geführt.
Das bestehende 3-Säulenkonzept muss dringend reformiert werden, da es in der jetzigen Form nicht zur Vorsorge im Alter beiträgt.
Die staatliche Rente verliert Jahr für Jahr durch die Inflationsrate an Kaufkraft.
Es fehlt jegliche reale Anpassung. Der Rentenempfänger von betrieblichen Renten unterliegt der vollen Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Private Rentenversicherung und Riesterverträge sind steuerpflichtig. Die Riesterrente ist nicht vererbbar und kann bei Empfängern von Grundrenten angerechnet werden.
Es ist höchste Zeit das etwas verändert wird.
Die RRP fordert eine schnelle Reform des derzeitigen Dreisäulenkonzeptes
· Staatliche, abgesicherte Mindestrente mit Inflationsprogression
· Verpflichtende betriebliche Altersvorsorge ohne Abgabenbelastung
· Individuelle steuergeförderte private Altersvorsorge
Säule 1
Mindestrente von 1.000,--€ pro Monat
Die Finanzierung der Mindestrente erfolgt über die Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Erwerbstätige, das bedeutet auch Beamte, Selbständige, Freiberufler, Studenten und Hausfrauen leisten einen Beitrag.
Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung abgeschafft, damit werden auch Manager, Unternehmer, Professoren und Politiker zur Beitragzahlung herangezogen.
Hierzu muss eine neue Rentenformel erarbeitet werden, die dann die Höhe des Beitrages festlegt.
Es ist zu unterscheiden zwischen einer garantierten Mindestrente und der Vollrente nach lückenloser Beitragsdauer.
Wie bisher spielt die Lebensarbeits- und damit Beitragszeit eine maßgebliche Rolle bei der tatsächlichen Rentenhöhe.
Hier sollte z.B. eine Rententabelle erstellt werden, aus der jeder Bürger ohne Schwierigkeiten seine Rentenansprüche ablesen kann. Damit können alle Beitragszahler die evtl. Rentenlücken selbst erkennen und eigene Vorsorge betreiben.
Um die Kaufkraft zu sichern, ist eine jährliche Anpassung der Rente mindestens an die Inflationsrate durch zu führen.
Durch die künftig besser kalkulierbaren Beitragseinnahmen in der Rentenkasse können verzinsliche Rücklagen gebildet werden.
Versicherungsfremde Entnahmen aus der Rentenkasse dürfen nicht erfolgen.
Der Anspruch auf eine Rentenzahlung beginnt ab dem 65. Lebensjahr, eine längere Lebensarbeitszeit ist möglich, sie wirkt sich auf die Rentenzahlung aus.
Säule 2
Betriebliche Altersvorsorge
Mit Erweiterung des Betriebsrentengesetzes 2002 wurde ein weiterer Baustein in der betrieblichen Altersvorsorge gesetzt.
Leider hat die Regierung es versäumt die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht zu machen. Da es kaum noch Betriebe mit eigener Pensionskasse gibt, ist es dem Erwerbstätigen selbst überlassen, ob er die geförderte betriebliche Altersvorsorge (BAV) in Anspruch nimmt.
Dies hat sicher auch mit der finanziellen Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen zu tun.
Hier ist die klare Forderung der RRP:
Es muss eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, ergänzend zum Betriebsrentengesetz eingeführt werden. Die Finanzierung kann aus wirtschaftlichen Gründen weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer allein aufgebürdet werden.
Aufgrund der voraussichtlichen Ersparnis des Arbeitgebers bei Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung (geringeres Beitragsaufkommen) kann der Arbeitgeber 50 % des Vorsorgebeitrages in die betriebliche Absicherung übernehmen.
Je nach Unternehmensgröße ist dann die Höhe des Vorsorgebetrages eine Ermessensfrage und verhandelbar.
Der Anspruch auf die Betriebsrente ergibt sich aus dem bestehenden Betriebsrentengesetz und ist übertragbar auf einen anderen Arbeitgeber.
Die Ansprüche aus dem Vertrag werden sofort unwiderruflich auf den bezugsberechtigten Arbeitnehmer übertragen.
Hat der Betrieb den Vertrag in seinem Namen abgeschlossen, ist er verpflichtet ein insolvenzgeschütztes Sondervermögen zu bilden.
Bei Auszahlung der Rente unterliegt diese der individuellen Besteuerung, ist aber von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit.
Eine Anrechnung der Betriebsrente auf die gesetzliche Mindestrente darf nicht erfolgen.
Säule 3
Die private Altersvorsorge
Wie bereits in der Vergangenheit, ist diese Säule auch in Zukunft nicht zu beeinflussen. Es kann nur jedem Bürger angeraten werden, selbst zusätzlich für sein Alter vor zu sorgen. Dazu gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten die Jeder nach seiner eigenen Vorstellung in Anspruch nehmen kann.
Hier einige der Sparvarianten ohne Wertung,
mit Förderung: - Riestervertrag, Vermögenswirksame Leistungen,
- Bausparvertrag, Fondssparvertrag,
ohne Förderung: - private Rentenversicherung, Prämiensparvertrag
Wichtig, bei allen Verträgen muss die Auszahlung sozialversicherungsfrei bleiben.
Es sollte jedem Bürger bewusst sein, das er ohne zusätzliche Eigenleistung im Alter weniger Geld zur Verfügung hat.
Wir von der RRP erwarten, dass die Regierung auf diesen Umstand deutlich hinweist, damit der Bürger vorausschauend handeln kann.
Kommentar zum Programmschwerpunkt
„Neue soziale Gerechtigkeit für unser Gesundheitssystem“
Präambel
Gesundheit ist lt. Weltgesundheitsorganisation (WHO) „ein Zustand vollkommenen physischen, psychischen und sozialen Wohlergehen und nicht nur bloße Abwesenheit von Krankheit“.
Gesundheit ist somit ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert und keine des Alters.
Eine ausreichende Gesundheitsversorgung und geförderte Gesundheitsvorsorge
(Prävention) für alle Bürgerinnen und Bürger sind die Voraussetzung für ein wirtschaftliches Gesundheitssystem.
Die bisherigen Gesundheitsreformen der jeweiligen Bundesregierungen waren überwiegend geprägt von Sparmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen mussten stets weniger leisten, die Patienten mehr Eigenleistungen erbringen (Brillengestelle, Zahnersatz, Ultraschall etc., ja sogar vierteljährliche Praxisgebühr)bzw. Beitragssteigerungen hinnehmen.
Es wurden keine Maßnahmen zur Beseitigung von Struktur- und Effizienzproblemen Beschlossen. Künftige Reformen müssen sich an den Zielen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität messen lassen.
Gesundheitliche Prävention ist zu fördern.
Die Bürgerversicherung
Die Beitragsfinanzierung muss nach dem Solidarprinzip erfolgen; und zwar im Rahmen einer Bürgerversicherung, in die jede Bürgerin und jeder Bürger einzahlt. Damit wird die Finanzierung auf die breitestmögliche Basis gestellt:
Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige, Politiker, Hausfrauen, Studenten, alle zahlen ein und alle beziehen eine Grundversorgung daraus.
Für medizinische Zusatzleistungen (Ein-/Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalt, Operationen durch den Chefarzt, Pflegeleistungen etc.) können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Die RRP fordert eine Bürgerversicherung, die von allen Bürgern finanziert wird und aus der alle Bürger ihre medizinische Grundversorgung erhalten.
Maßnahmen zur Ausgabensenkung
· Abschaffung des Gesundheitsfonds
Dieser Fonds ist überflüssig und erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Allein die Tatsache, dass die Krankenkassen um chronisch Kranke buhlen, damit sie mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen, führt diese Einrichtung ad absurdum. Außer einigen Politiker/innen lehnen alle am Gesundheitssystem Beteiligten diesen Fonds ab.
· Reduzierung der Krankenkassen
Durch eine Reduzierung der Krankenkassen-Anzahl werden erhebliche Verwaltungskosten eingespart. Wenn es nur noch eine gesetzliche Krankenkasse (in Frankreich) gäbe, würde das Problem der gegenseitigen Unterstützung im Rahmen des Risikostrukturausgleichs entfallen.
· Angleichung der Medikamentenpreise innerhalb der EU
Innerhalb der EU weichen die Preise für ein und dasselbe Medikament um bis zu 80% ab, wobei in Deutschland die höchsten Preise bezahlt werden. Durch eine Medikamentenpreisharmonisierung innerhalb der EU können bei uns Ausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe jährlich eingespart werden.
· Abschaffung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente
Innerhalb der OECD hat Deutschland mit 19% einen der höchsten Mehrwertsteuersätze auf Arzneimittel. Die meisten Länder erheben eine wesentlich niedrigere Mehrwertsteuer auf Medikamente. Hier ist wäre ein Satz von 7% richtig.
· Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigung
Diese Institution wird als Ständevertretung der niedergelassenen Ärzte bezeichnet. Die Zwangsmitgliedschaft darin lehnen nahezu alle Ärzte ab; der Wert dieser Vereinigung erscheint äußerst zweifelhaft, ihr Gebaren undurchsichtig. Hier können trotz Personalaufbau bei der/den Krankenkasse/n für direkte Abrechnung mit den niedergelassenen Ärzten, sowie die Organisation für deren flächendeckende Präsenz, Ausgaben in Milliardenhöhe jährlich gespart werden.
· Verhinderung von Missbräuchen mit den Krankenversicherungskarten
Diese Missbräuche schädigen die Krankenkassen in Größenordnungen von Mehreren Milliarden Euro jährlich. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. vorzeigen der Ausweispapiere oder Gesundheitskarte mit Passbild etc. können die Missbräuche weitestgehend eingedämmt werden.
Zusammengefasst fordert die RRP folgende Maßnahmen zur Ausgabensenkung in unserem Gesundheitswesen:
· Abschaffung des Gesundheitsfonds
· Deutliche Reduzierung der Krankenkassenzahl
· Angleichung der Medikamentenpreise innerhalb der EU
· Verminderter Mehrwertsteuersatz bei Medikamenten
· Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigung
· Abschaffung der Missbrauchsmöglichkeiten bei Verwendung der Versichertenkarte.
Kommentar zum Thema Bildung
Präambel
Erziehung ist vornehmlich die Aufgabe des Elternhauses, sie vermittelt die Grundlagen zu Ethik und Sozialverhalten.
Das Vermitteln von Bildung und Wissen ist die wichtigste Aufgabe der Ausbilder und Lehrer. Nur im Zusammenspiel von beiden ist die optimale Entwicklung unserer jungen Generationen möglich.
Bildung ist die Voraussetzung für jeden Bürger, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden und zu behaupten.
Eine leistungsorientierte und praxisbezogene Bildung stärkt Persönlichkeit und Selbstbewusstsein. Sie ist ein sicheres Fundament gegen Arbeitslosigkeit und Armut.
Bildung beginnt bereits im Vorschulalter.
Um eine chancengleiche Ausbildung für Alle zu ermöglichen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache zum Schuleintritt unabdingbar.
Die RRP unterstützt ein Bildungssystem, das die vorhandenen Fähigkeiten des Einzelnen erkennt, stärkt und fördert, um ein möglichst hohes Wissensniveau zu vermitteln.
Ziel ist der selbständige, verantwortungsvolle Mitbürger in unserer Gesellschaft.
Frühförderung aller Kinder
Um allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft, eine Frühförderung zu ermöglichen, ist der Besuch des Kindergartens ab dem 4. Lebensjahr zwingend.
Kindergärten vermitteln erste Ausbildung und Sozialverhalten in der Gruppe.
Kinder lernen besonders leicht, gern und spielerisch.
Deshalb sind Kinder ohne oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse bereits im Kindergarten durch Sprachunterricht optimal zu fördern. Ebenso können Grund-begriffe der englischen Sprache so vermittelt werden.
Für die Leiter der Kindergärten fordert die RRP ein Hochschulstudium, wie in anderen europäischen Staaten längst Praxis ist.
Schule und Ausbildung
Das Ziel muss sein, den höchstmöglichen, qualifizierten Abschluss zu erreichen.
Es sind Lehrpläne zu entwickeln, die einen Wechsel in andere Schularten zulassen, um einen höheren Abschluss zu erlangen. Die RRP fördert die Möglichkeit, an Fachhochschulen ein fachspezifisches Studium aufzunehmen. Voraussetzung hierfür sind der Realschulabschluss und entsprechende berufliche Vorbildung oder der Meistertitel.
Schulabbrecher - gleich aus welchen Gründen - erhalten eine 2. Chance.
Die RRP fordert, seitens der Schule mit jedem Schulabbrecher einen Qualifikationsplan zu erstellen, der Neigungen und Stärken des Jugendlichen berücksichtigt. Dieser persönliche Qualifikationsplan kann eine schulische oder handwerkliche Ausbildung beinhalten. Jegliche staatliche Unterstützung ist abhängig von der aktiven Teilnahme an diesen Maßnahmen.
Einheitliche Schulkleidung in den Schulsystemen
Die RRP fordert, wie es in vielen europäischen Ländern üblich ist eine einheitliche Schulkleidung. Diese Kleidung stellt eine Identifikation mit der eigenen Schule dar, darüber hinaus bewirkt sie die optische Gleichstellung aller sozialen Schichten.
Für die Eltern bedeutet die einheitliche Schulkleidung eine finanzielle Entlastung durch den Wegfall des "Designermodenzwangs".
Kosten für Bildung übernimmt der Staat
Vom Kindergarten bis zur Hochschule (Studium innerhalb der Regelstudienzeit) muss Bildung kostenfrei sein, ebenso Meisterkurse. Selbstverständlich besteht auch Lehrmittelfreiheit. Die Ausbildung der Facharbeiter muss attraktiver gestaltet werden.
Der neueste technologische Standard ist zu vermitteln.
Schulausflüge und Studienfahrten, die der ganzheitlichen Bildung dienen, sind von der Schulbehörde zu genehmigen. Die Kosten dieser Schulfahrten werden vom Staat übernommen. Diese erheblichen Aufwendungen gehen zu Lasten des künftigen Kindergeldes.
Bessere pädagogische und fachliche Qualifikation von Erziehern und Lehrpersonal
Diesem Ziel muss höchste Priorität gelten. Nur über fachliche und soziale Kompetenz des Einzelnen kann Erziehung und Bildung unserer Jugend optimal gewährleistet werden. Der sinnvolle Umgang mit den "neuen Medien" wie PC etc. muss bereits in der Grundschule gelehrt werden. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Vorbildung des Ausbildungspersonals.
Bestens geschultes und kompetentes Bildungspersonal wird auch im Elternhaus, wie in der Gesellschaft wieder den Respekt und die Hochachtung erfahren, die nötig sind, um Wissen vermitteln zu können. Die RRP wird sich hierfür stark machen.
Bad Aibling, 10. März 2009
Bei diesem Programm handelt es sich um eine Konkretisierung des betreits bestehenden Programms der RRP.
Bis zur Genehmigung durch den nächsten Bundesparteitag ist dieses Programm als Entwurf zu betrachten.
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