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Europaweit einheitliche Kontonummern ab 2014



Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass es ab 2014 ein einheitliches

EU-System für Banküberweisungen geben wird. Überweisungen innerhalb

Europas werden damit einfacher. Ob für private oder berufliche

Auslandsaufenthalte, Austauschsemester für Studierende und Auszubildende

oder auch Firmenkontakte zu europäischen Partnern und Kunden - all diese

Überweisungen werden in Zukunft schneller und billiger. Die EU rechnet in den

nächsten sechs Jahren mit Ersparnissen für Wirtschaft und Verbraucher in Höhe

von 120 Milliarden Euro.

 

Die Umstellung auf die 22-stellige Kontonummer ist ein weiterer Schritt auf dem

Weg zum einheitlichen europäischen Zahlungsraum, kurz SEPA. Der SEPA-Raum

umfasst die 27 EU-Länder sowie die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen

und Monaco. Bislang existieren die nationalen Systeme parallel zueinander, 2016

soll das europäische System vereinheitlicht sein. Für internationale und

innereuropäische Überweisungen wird bis dahin noch die internationale

Bankleitzahl BIC benötigt, die 2016 jedoch auf Grund der Vereinfachung entfällt.

Die neue Kontonummer ist zwar länger als bisher, dafür müssen sich

Verbraucher aber ab 2016 nur noch eine Nummer merken. In der IBAN sind der

Ländercode (DE für Deutschland), eine zweistellige Prüfziffer, die Bankleitzahl

sowie die Kontonummer vereint. Schon heute steht die IBAN auf fast jedem

Kontoauszug. In den Beratungen konnten die deutschen Interessen gewahrt

werden. Laufende Aufträge wie beispielsweise die Zahlung der Miete, Strom- und

Gasrechnung oder auch Zeitungsabos müssen im Umstellungsprozess nicht

geändert werden, das (elektronische) Lastschriftverfahren, auch als

Einzugsverfahren bekannt, bleibt bestehen.



Wolfgang Kurtenbach


 

Gut vorbereitet – schneller gesund „1

Es gibt Lücken in der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

 

Das vor 2005 gültige Abrechnungssystem für Krankenhäuser bestehend aus festen Sätzen, Sonderentgelten und Tagespflegesätzen wurde durch die Einführung der „diagnosebezogenen Fallpauschalen „ abgelöst. Die jeweiligen Klinikbudgets werden nunmehr mit den Krankenkassen ausgehandelt.

 

Das bedeutet u.a., dass Patienten sehr viel früher aus Kliniken entlassen werden und in vielen Fällen die Menschen- wenn sie wieder zu Hause sind – weitere Unterstützung benötigen.

 

Leider übernehmen die Krankenkassen nur in seltenen Fällen und nur nach vorheriger Absprache Leistungen nach einem Krankenhausaufenthalt.

 

Das zum 1.1.2012 wirksam werdende Versorgungsstukturgesetz weist auf zwei wesentliche Neuerungen hin:

In einem Grußwort an die Patienteninitiative Ambulante Versorgungslücken e.V. schreibt der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen: „ Verkürzte Liegezeiten in den Krankenhäusern und ambulante Eingriffe sind längst Teile unserer medizinischen Realität. Deshalb ist der Genesungsprozess zunehmend auch eine Frage des privaten Bereichs. Damit die Zeit der Genesung ohne „ Lücken „ in der gesundheitlichen und hauswirtschaftlichen Versorgung gestaltet werden kann, bedarf es zunehmend der inhaltlichen Vorsorge. „

 

Je präziser und verbindlicher man die Zeit vor einem Krankenhausaufenthalt die Genesung plant, umso besser kann man sich später auf die Heilung und die Therapie konzentrieren heißt es in Anlehnung an einen Text im Flyer des Vereins.

 

Den Übergang zu organisieren wäre für Kliniken sogar ökonomisch sinnvoll. Diese Ziele seien in den Kliniken aber nur umsetzbar, wenn das Überleitungsmanagement fest in die Arbeitsabläufe integriert sei – und derjenige, der es organisiert, gegen eine zügige Entlassung ein Veto einlegen könnte „ meint Martin Theisohn von der Landesseniorenvertretung NRW.

 

Eine ehemalig Betroffene und ausgebildete Krankenschwester – Elsbeth Rütten – hat es sich zur Aufgabe gemacht, beratend einzugreifen und gründete den Verein „ Ambulante Versorgungslücken „ mit Sitz in Bremen. Auskünfte und Infomaterial erhält man unter der Telefonnummer 0421-809734 bzw. ambulante-versorgungslücke.de.

 

Köln 19.01.2012 W.K.

 

 

 

1 Aus einer Broschüre des Vereins Ambulante Versorgungslücken e.V. Bremen

 


 

Die RRP im Deutsch – Arbeitsbuch

Der Klett – Verlag brachte jüngst ein Arbeitsbuch „Dreimal Deutsch“ heraus, das vielfältige Aufgaben und Übungen zur Landeskunde von Deutschland, Österreich und der Schweiz offeriert. Das Buch ist gedacht für Freunde der deutschen Sprache sowie zur Förderung von Sprechen und Schreiben und bietet eine interessante Themenauswahl aus Politik und Geschichte der drei deutschsprachigen Länder an.

Im Kapitel „Moderne Geschichte“ unter „Politik und Parteien“ hat der Verlag in Verbindung mit einer Ergänzungsaufgabe fünf kleine Parteien in Deutschland ausgesucht, unter anderen auch die RRP. 

Unter „Wissenswertes“ finden Sie eine aus verschiedenen Quellen (Wikipedia und „Rentenversicherung in Zahlen 2011“)  zusammengestellte  Tabelle zum  Thema:

Rentneranteil in den einzelnen Bundesländern.

Daraus geht hervor, dass in der Bundesrepublik Deutschland „nur“ knapp 19 Millionen Rentnerinnen und Rentner wohnen (der Anteil der Rentnerinnen liegt übrigens bei 58,2 %), die von der DRV ihre Rente beziehen.

Über 1,5 Millionen RentnerInnen leben entweder als Deutsche auf Dauer im Ausland oder – und dies sind sicherlich die meisten davon – als ehemalige Gastarbeiter wieder in ihrer Heimat.

Für uns als RRP ist besonders von Interesse, dass in den neuen Bundesländern der Rentneranteil an der Bevölkerung weit höher ist als in den alten Bundesländern. Anlässlich der Europawahl in 2009, bei der die Rentnerparteien (RRP und RP) in allen Bundesländern wählbar waren, erreichten diese zusammen zwischen 1,8 % (Thüringen, Brandenburg) und 2,3 % (Sachsen-Anhalt) der abgegebenen gültigen Stimmen.

Aus diesem Grund hat der Bundesvorstand aus seinen Reihen je einen Paten bestimmt, der für jedes der neuen Bundesländer unsere Aktivitäten zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2013 vorantreibt und koordiniert.   Zur Tabelle


Manfred Link


 

Neuregelung – ausländische Renten

Neue EU - Verordnung


Die Welt wächst zusammen – das gilt auch für die Krankenversicherung und Renten. Wenn Sie heute als pflichtversicherter Rentner in Deutschland leben, früher aber auch im Ausland gearbeitet haben und aus dieser Zeit Rente beziehen, wird Sie folgende Information interessieren.

Auf der Grundlage zweier neuer EU-Verordnungen werden rückwirkend zum 01.07.2011 pflichtversicherte Rentner auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen. Wichtig dabei: Es werden nur Renten eines vergleichbaren gesetzlichen Versicherungsträgers berücksichtigt. Weil ausländische Rentenversicherungsträger aber nicht verpflichtet werden können, die Hälfte der Beiträge zu übernehmen, wird für die Bemessung der Beiträge aus ausländischen Renten ein reduzierter Beitragssatz festgelegt. Nach geltendem EU-Recht darf der Beitrag des Mitglieds im Ergebnis keinesfalls den Beitrag übersteigen, der bei einer Person erhoben wird, die denselben Betrag an Renten im Inland erhält. Damit ist sichergestellt, dass Bezieher einer ausländischen Rente im Ergebnis nicht stärker belastet werden als Bezieher einer gleich hohen inländischen Rente. Entsprechendes gilt auch für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Rentenbeziehern. Gleichgültig ist, ob ihre Rente dabei aus Frankreich, Norwegen, Brasilien oder von den Fidschi-Inseln kommt – jedes Land wird berücksichtigt.

Der Beitragssatz für ausländische Renten in der Krankenversicherung beträgt seit dem 01.07.2011 einheitlich 8,2 %. Für die Pflegeversicherung gelten 1,95 % bzw. 2,2 % für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr
vollendet haben. ( Quelle AGIS-Verlag Baden-Baden )


Wolfgang Kurtenbach